Leistung
Barrierefreiheit
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es betrifft nicht jede Website, aber deutlich mehr Anbieter, als viele annehmen: alle, die sich mit bestimmten Dienstleistungen oder mit elektronischem Handel an Verbraucher richten. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Enthalten
- Klärung, ob und in welchem Umfang Sie betroffen sind
- Prüfung der bestehenden Seite mit Tastatur, Vorleseprogramm und Kontrastmessung
- Mängelliste nach Schwere, nicht nach Zufall der Reihenfolge
- Behebung der Mängel in der Umsetzung
- Erklärung zur Barrierefreiheit mit Rückmeldemöglichkeit
Wer betroffen ist
Das Gesetz greift bei Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter der elektronische Geschäftsverkehr. Wer online verkauft oder buchbare Dienstleistungen anbietet, fällt in aller Regel darunter. Eine reine Firmenvorstellung ohne Verkauf und ohne Buchung fällt in aller Regel nicht darunter.
Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen unter zehn Beschäftigten und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Diese Einordnung nehmen wir zu Beginn vor, damit niemand Aufwand für eine Pflicht betreibt, die ihn nicht trifft.
Was in der Prüfung tatsächlich passiert
Automatische Prüfwerkzeuge finden je nach Untersuchung nur einen Teil der tatsächlichen Probleme. Sie erkennen fehlende Bildbeschreibungen und zu schwache Kontraste, aber nicht, ob eine Bildbeschreibung sinnvoll ist oder ob sich ein Formular mit der Tastatur sinnvoll ausfüllen lässt.
Deshalb wird zusätzlich von Hand geprüft: einmal komplett mit der Tastatur bedienen, einmal mit einem Vorleseprogramm anhören, Kontraste messen, Formulare mit Fehlern ausfüllen.
- Alle Funktionen mit der Tastatur erreichbar, Fokus immer sichtbar
- Kontrast von mindestens 4,5 zu 1 bei normalem Text
- Bildbeschreibungen, die den Zweck des Bildes wiedergeben
- Formularfelder mit verknüpfter Beschriftung und verständlichen Fehlermeldungen
- Bedienbar auch bei doppelter Schriftgröße
Warum sich das auch ohne Pflicht lohnt
Ein sichtbarer Fokus hilft jedem, der viel mit der Tastatur arbeitet. Ausreichender Kontrast hilft bei Sonnenlicht auf dem Handy. Verständliche Fehlermeldungen im Formular senken die Zahl der abgebrochenen Anfragen unabhängig von jeder Einschränkung.
Die Anforderungen an Barrierefreiheit sind zu großen Teilen schlicht Anforderungen an ordentliche Bedienbarkeit.
Passt dazu
- Website erstellen
Eine neue Website vom Aufbau bis zum Livegang, ausgelegt auf Anfragen statt auf Effekte.
- Website-Relaunch
Eine bestehende Seite neu aufbauen, ohne die Platzierungen zu verlieren, die sie sich erarbeitet hat.
- Hosting und Wartung
Betrieb, Sicherungen und Aktualisierungen, damit die Seite nicht still veraltet.
Zum Nachlesen
- Barrierefreie Website nach BFSG: wer betroffen ist und was zu tun ist
Nicht jede Website ist betroffen, aber deutlich mehr als viele annehmen. Die Einordnung gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
- Ladezeit verbessern: die Posten, die wirklich zählen
Bei fast jeder langsamen Website liegt es an denselben drei Dingen. Der Rest ist Feinschliff.
Besonders gefragt in
- Webdesign Marburg
Universitäts- und Pharmastandort, bundesweit bekannt für Blindenwesen und gelebte Barrierefreiheit.
- Webdesign Bad Nauheim
Kurstadt mit starkem Gesundheitssektor und Gästen, die von außerhalb anreisen und vorher alles online klären.
FAQ
Häufige Fragen zu Barrierefreiheit
- Bin ich als Handwerksbetrieb betroffen?
- In der Regel nicht, solange Sie nur über Ihre Leistungen informieren und Kontakt anbieten. Sobald Sie online buchbare Termine, einen Shop oder einen elektronischen Vertragsschluss anbieten, ändert sich das. Die Kleinstunternehmensausnahme gilt bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten.
- Reicht ein Barrierefreiheits-Werkzeug zum Einbinden?
- Nein. Solche eingebundenen Hilfsmittel legen eine Bedienoberfläche über die Seite, beheben aber die zugrundeliegenden Probleme nicht. Bei Prüfungen wird der tatsächliche Zustand der Seite bewertet, nicht das darübergelegte Werkzeug.
- Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
- Eine Seite, auf der Sie den Stand der Barrierefreiheit beschreiben, bekannte Einschränkungen benennen und eine Möglichkeit zur Rückmeldung anbieten. Sie gehört zu den Pflichten der Betroffenen und wird auf der Website verlinkt.
Anfrage
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